Abtretung ist die Übertragung einer Forderung an einen neuen Gläubiger. Unter dem Begriff Abtretung versteht man die Übertragung einer Forderung an einen neuen Gläubiger. Diese Übertragung muss vertraglich festgehalten werden. Der Inhalt der Forderung wird dabei nicht verändert. Ebenso ist die Änderung des Schuldners nicht möglich.