Der bisherige Gläubiger überträgt eine Forderung. Im Rahmen einer Abtretungserklärung erklärt der bisherige Gläubiger (Zedent) gegenüber dem neuen Gläubiger (Zessionar) die Übertragung einer Forderung. Die Abtretungserklärung kann formfrei erfolgen. Eine Annahme durch den neuen Gläubiger sowie übereinstimmende Willenserklärungen müssen vorliegen.