Geldgeber, Geldverleiher oder auch Gläubiger. Beim Darlehensgeber handelt es sich um eine Privatperson oder ein Geldinstitut, der einer zweiten Vertragspartei für eine bestimmte Laufzeit ein Darlehen zur Verfügung stellt. Synonyme für den Begriff des Darlehensgeber sind Geldgeber, Geldverleiher oder auch Gläubiger.