Ein Kredit, der im Falle einer Insolvenz erst nach Begleichung anderer Kredite bedient wird. Ein Nachrangdarlehen bezeichnet einen Kredit, das im Falle einer Unternehmensinsolvenz oder Liquidation im Rang hinter andere Forderungen gegen das insolvente Unternehmen zurücktreten. Gläubiger aus Nachrangdarlehen werden im Insolvenzfall daher erst bedient, wenn andere Ansprüche beglichen wurden.