Ab- bzw. Rückzahlung von Krediten und Darlehen. Unter dem Begriff versteht man im Finanzsektor die (außer-)planmäßige Ab- bzw. Rückzahlung von Krediten und Darlehen durch den Schuldner an den Gläubiger. Sind alle entstanden Schulden abbezahlt, gilt der Kredit bzw. das Darlehen als vollständig getilgt.