Entgelt bei außerplanmäßiger Rückführung eines Darlehens oder Kredits. Muss ein Darlehen oder ein Kredit während der Zinsfestschreibung außerplanmäßig rückgeführt werden (z.B. durch Ablöse des Darlehens oder Kredits vor Beendigung der Laufzeit), muss dafür ein Entgelt gezahlt werden. Dieses Entgelt bezeichnet man als Vorfälligkeitsentschädigung.