Nachweis prozesstauglich erhöhter Zinsen. Mit einer Zinsbescheinigung ist es möglich, zusätzlich zu einer Hauptforderung prozesstauglich erhöhte Zinsen im Rahmen einer Nebenforderung nachzuweisen. Die Zinsbescheinigung wird von dem zuständigen Geldinstitut nach Aufforderung des Kunden zugesendet.