Entgelt für "geliehenes" Kapital. Als Zinsen bezeichnet man ein vorab vereinbartes Entgelt, das der Schuldner an den Gläubiger für das "geliehene" Kapital zahlt. Die Zinsen betragen immer einen bestimmten Zinssatz der überlassenen Kapitalsumme und werden je nach gewähltem Darlehen bzw. Kredit während oder am Ende der Laufzeit zurückbezahlt.