FAQs

Nachfolgend einige wichtige Fragestellungen (FAQ = Frequently Asked Questions) zum Ablauf von Investments auf unserer Plattform. Für weitergehende Fragen können Sie uns gerne kontaktieren oder zunächst in unsere Wissensdatenbank schauen. Diese wird ständig erweitert und im Zeitablauf auf viele weitere Fragestellungen eingehen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit der GenoCrowd.de

Investment

Bin ich in der Investitionssumme und der Anzahl der unterstützten Projekte limitiert?

Grundsätzlich können bereits Kleinstbeträge in ein Projekt investiert werden. Durch die Vorgabe eines Mindestanlagebetrages ist es allerdings möglich, dass Sie von der Rendite stärker profitieren als bei Kleinstbeträgen. Zudem garantiert der Mindestanlagebetrag einen schnelleren Projekterfolg, da weniger Investoren für ein erfolgreiches Funding benötigt werden.

Der Mindestanlagebetrag bei GenoCrowd beträgt 250 Euro. Per Kleinanlegerschutzgesetz sind jedoch die Maximalbeträge, die Sie pro Emittent investieren dürfen, limitiert. Pro Emittent dürfen Sie gemäß § 2a Absatz 3 Nummer 3 VermAnlG: a) 1.000 Euro ohne Nachweis b) bis 10.000 Euro, sofern eine Selbstauskunft über frei verfügbares Vermögen in Form von Bankguthaben oder Finanzinstrumenten in Höhe von 100.000 Euro vorliegt oder c) maximal 25.000 Euro, sofern damit der zweifache Betrag des monatlichen, durchschnittlichen Nettoeinkommens nicht überschritten wird investieren.

Die Legitimation erfolgt auf der Crowdinvesting-Plattform genocrowd.de im Rahmen des Zeichnungsprozesses. Im Hinblick auf die Anzahl der Projekte, in die Sie investieren wollen, sind Sie nicht limitiert. Grundsätzlich sollten Sie allerdings nur in so viele Projekte investieren, wie es Ihr Vermögen zulässt.

Was muss ich beim Thema Invest und Zinsen beachten?

Grundsätzlich kann jeder ab 18 Jahren in eines der vorgestellten Projekte investieren, sofern die Mindestanlagesumme von 250 Euro verfügbar ist. Privatanleger sind allerdings in Ihren Investments durch das Kleinanlegerschutzgesetz gleichzeitig geschützt und reglementiert. Sie können so lange investieren, bis einer der folgenden Fälle eingetreten ist:

a) Die gewünschte Kapitalsumme wurde erreicht und das Projekt geht in die Realisierungsphase oder

b) die Fundingdauer ist abgelaufen. Ihr Investment ist nur für uns sichtbar, Dritte haben keine Einsicht darauf.

Durch das Tätigen eines Investments verändert sich der Finanzierungsbalken des Projektes auf genocrowd.de. Für das Tätigen eines Investments müssen Sie kein Kunde der Raiffeisenbank im Hochtaunus eG sein. Grundsätzlich kann jeder in die ausgeschriebenen Projekte investieren, egal bei welcher Bank das Konto liegt. Natürlich freuen wir uns aber, wenn Sie bei unserem Gründungsinitiator Ihr Geld verwalten. Die Voraussetzung für Ihre Investition an einem Projekt auf genocrowd.de ist Ihr persönlicher Login auf der Plattform. Daher benötigen Sie einen Internetzugang, um sich zu registrieren und Ihren Login sowie ihre Investments zu verwalten. Ein bereits getätigtes Investment können Sie widerrufen und davon zurücktreten. Gemäß Fernabsatzgesetz beträgt die gesetzliche Widerrufsfrist 14 Tage.

Dies gilt für alle über das Internet abgeschlossenen Fernabsatzverträge. Grundsätzlich ist der Verkauf Ihrer Investmentanteile möglich. Da es jedoch bisher keinen Markt für den An- und Verkauf von Crowdinvesting-Anteilen gibt, dürfte sich ein potenzieller Verkauf schwierig gestalten. Ebenso ist es selbstverständlich möglich, Ihre Kreditforderungen zu vererben. Wie bei anderen Investments auch treten die Erben die Rechtsnachfolge an. Sie haben Fragen zur Abwicklung? Gerne können Sie uns kontaktieren. Jedes Investments wird mit der Erwartung getätigt, Zinsen für das eingesetzte Kapital zu erhalten. In den Projektangaben ist festgelegt, ob die Zinsen entweder jährlich oder am Ende der Laufzeit gezahlt werden.

Die Zinsen sind je nach Projekt und über die vereinbarte Projektlaufzeit in Höhe der vereinbarten Rendite durch den Projektentwickler an die Investoren zu zahlen. In Ihrem Konto sind die Informationen zu den Projekten und den Zinsen jederzeit einsehbar. Die Laufzeit ist bereits beendet und Sie haben keine Zahlung erhalten? Dann sprechen Sie uns bitte an.

Wie wird der Cashback-Bonus steuerlich behandelt?

Bei der steuerlichen Behandlung des Cashback-Bonus gibt es einige Punkte zu beachten. Diese haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.

Würdigung Ertragsteuern:
Die Auszahlung auf das Konto des Anlegers vor Veräußerung bzw. Rückzahlung könnte einen laufenden Kapitalertrag qualifizieren. Die laufenden Zinszahlungen für das hingegebene Darlehen sind steuerpflichtige Kapitalerträge iSd. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EstG. Zu diesen Einkünften gehören auch besondere Entgelte oder Vorteile, die neben den Zinszahlungen gewährt werden. In der Fachliteratur werden Cashback-Zahlungen nicht explizit aufgeführt, weil es aktuell keine Rechtsprechung oder Meinung der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben) gibt. Als besonderes Entgelt werden Vermögensmehrungen erfasst, die sich bei wirtschaftlicher Betrachtung als Kapitalertrag oder Veräußerungsgewinn darstellen. Diese Vorschrift unterwirft zusammenfassend alles, was für eine (private) Überlassung von Kapital gewährt wird oder was unter bestimmten Bedingungen aus Kapitalforderungen erlangt wird, als Einnahme aus Kapitalvermögen der Besteuerung.

Ergänzende Erläuterungen:
Cashback-Zahlungen sollten ertragsteuerlich im Jahr des Zuflusses besteuert werden. So sieht es das Einkommensteuergesetz entsprechend dem Zufluss-Abfluss-Prinzip vor. Eine entsprechende Bescheinigung über die Einkünfte zur Vorlage beim Finanzamt im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung wird im Dashboard auf genocrowd.de bereitgestellt.

Würdigung Umsatzsteuer:
Die Cashback-Zahlung kann als Nebenleistung zur Kreditvergabe (Hauptleistung) angesehen werden. Sie ist im Vergleich zur Hauptleistung nebensächlich und hängt eng mit ihr zusammen. Sie ist eine wirtschaftlich gerechtfertigte Abrundung und Ergänzung. Die Gewährung von Krediten ist eine steuerfreie Leistung. Demnach sind die Zinszahlungen sowie die Cashback-Zahlungen umsatzsteuerfrei.

Als Download finden Sie diese Informationen auch in unserem Merkblatt zur Behandlung der Umsatzsteuer und Ertragsteuer für Cashback-Zahlungen. Merkblatt herunterladen

Funktion und Ablauf

Wie erfolgt die Auswahl und Überwachung von Projektentwicklern und deren Projekten?

Die Auswahl und Prüfung von Projektentwicklern erfolgt nach verschiedenen, fundierten Kriterien über die Immobilienexperten unseres Gründungsinitiators, der Raiffeisenbank im Hochtaunus eG. Die Prüfung der Projekte, die der Projektentwickler einreicht, erfolgt als zweistufiges Modell: Zunächst prüfen die Immobilienexperten der Raiffeisenbank im Hochtaunus eG die Projekte auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

Abschließend prüfen wir von GenoCrowd die Projekte, bevor sie auf der Plattform freigeschaltet werden. Zusätzlich überwachen wir von GenoCrowd GmbH den Crowdinvesting-Prozess. Die Raiffeisenbank im Hochtaunus eG, die als Partner der GenoCrowd aktiv ist, überprüft als Experte und Mitfinanzierer der restlichen Kreditsumme selbstverständlich regelmäßig per Bautenstandsbericht den Fortschritt des Bauprojekts und die korrekte Mittelverwendung.

Sicherheit ist uns wichtig: Daher prüfen wir die Projektentwickler eingehend, verwalten das Geld auf einem Treuhandkonto und zahlen erst nach erfolgreichem Funding das Kapital an den Projektentwickler aus.

Was muss ich beim Investment beachten?

Nachdem Sie sich erfolgreich bei GenoCrowd registriert haben, könnten Sie über Ihren persönlichen Login Ihr(e) Wunschprojekt(e) auswählen. Eine Identifizierung über ein Identverfahren ist nicht notwendig. Um erfolgreich auf GenoCrowd einen Kredit zu vergeben, suchen Sie sich zunächst ein Projekt aus, das Sie unterstützen möchten. Klicken Sie nun oben rechts auf den „Jetzt investieren“-Button und durchlaufen den Vergabeprozess bis zum Ende.

Der Projektentwickler bestimmt für das jeweilige Projekt die Konditionen. Daher können diese von Projekt zu Projekt variieren. In der jeweiligen Projektübersicht finden Sie alle benötigten Informationen zu den Konditionen. Ihre Investitionssumme liegt zwischen einer Mindestanlagesumme von 250 Euro und 25.000 Euro und ist frei wählbar. Für größere Summen sprechen Sie uns bitte an. Ein komplett anonymes Investment Ihrerseits ist nicht möglich, da die Registrierung auf unserer Plattform mit Ihren personenbezogenen Daten und einer korrekten Bankverbindung für ein Crowdinvesting notwendig ist. Wir geben allerdings Ihre Daten nicht an Dritte (und damit auch nicht an den Projektentwickler) weiter und eine Veröffentlichung auf der Plattform als Investor ist ausgeschlossen. Die Kommunikation des Projektentwicklers erfolgt ausnahmslos über die Plattform genocrowd.de. Nach dem Abschluss der Finanzierung auf der GenoCrowd muss der gewünschte Betrag innerhalb von 14 Werktagen auf das Projektkonto eingehen. Die Bareinzahlung beim Projektentwickler vor Ort ist aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen. Ihre Investment(s) muss/müssen per Überweisung bzw. Lastschrift transferiert werden. Sie erhalten rechtzeitig vor Ablauf der 14-tägigen Zahlungsfrist sowohl eine Zahlungsaufforderung als auch eine Zahlungserinnerung. Wird der Betrag jedoch trotzdem nicht fristgerecht überwiesen, wird das abgegebene Angebot unwirksam.

Falls die Laufzeit noch nicht beendet oder und das Fundinglimit noch nicht ausgeschöpft wurde, besteht die Möglichkeit ein neues Investment zu tätigen. Ein Widerruf des getätigten Investments ist nur dann möglich, wenn Sie innerhalb der Finanzierungsphase und während Ihrer Widerrufsfrist davon zurücktreten. Wird das Fundinglimit nicht erreicht, so hat der Projektentwickler die Möglichkeit, die Laufzeit des Crowdinvestings auf maximal 12 Monate anzuheben. Wird die Fundingschwelle nicht erreicht, zahlen wir Ihnen Ihre Investition zurück. Der Projektentwickler wird mit Ihnen Informationen teilen.

Welche und mit welcher Frequenz er mit Ihnen in Kontakt tritt, bleibt jedoch dem Projektentwickler überlassen und kann von uns nicht beeinflusst werden. Wir von GenoCrowd GmbH informieren Sie per E-Mail, wenn das Projekt erfolgreich finanziert wurde. Ein Tipp: Abonnieren Sie unseren Newsletter und folgen Sie uns in den sozialen Netzwerken. So erhalten Sie regelmäßig weitere Updates über Ihr Projekt.

Können Unternehmen, Vereine oder auch Verbände ein Investment tätigen?

Ja, auch juristische Personen können über GenoCrowd Investments tätigen.

Wird meine Auszahlung in brutto oder netto durchgeführt?

Die Beträge werden in netto ausgezahlt, da der Zahlungsdienstleister Secupay AG gesetzlich verpflichtet ist, die Kapitalertragsteuer abzuführen. Gesetzlich geregelt ist die Kapitalertragsteuer in Paragraf 32d Einkommensteuergesetz (EStG), für den Abzug ergeben sich die folgenden Ausnahmen: Eine vorgelegte Nichtveranlagungsbescheinigung Ihres Finanzamtes und eine Ansässigkeitsbescheinigung aus dem Ausland. Hierzu müssen Sie beachten, dass die jeweiligen Steuern entsprechend im jeweiligen Land abzuführen sind.

Daten und Datensicherheit

Was passiert mit meinen Daten?

Im Rahmen der Registrierung müssen Sie lediglich die Daten angeben, mit denen wir eindeutig feststellen können, wem das vergebene Darlehen zuzuordnen ist. Hierfür werden die folgenden Daten erhoben: Name, Anschrift des Wohnsitzes (in Deutschland), Geburtsdatum, Festnetz- oder Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse sowie die Bankverbindung eines in Deutschland ansässigen Kreditinstituts.

Alle Datenübertragungen innerhalb der GenoCrowd sind durch eine verschlüsselte Verbindung gesichert. Unser SSL-Zertifikat sorgt dafür, dass Ihre Daten mit bis zu 256 Bit verschlüsselt sind. Achten Sie dazu auf die grüne Markierung Ihrer Adresszeile im Browser. So verhindern wir den Missbrauch Ihrer Daten durch unbefugte Dritte. Durch die Verschlüsselung sind Ihre eingegebenen Daten vor dem Missbrauch durch unbefugte Dritte geschützt.

Trotz aller Bemühungen müssen wir darauf hinweisen, dass die Datenübertragung im Internet grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Was muss ich im Bezug auf meine Bankverbindung und den Kontoinhaber beachten?

Bei der Angabe Ihrer Bankverbindung sollten Sie folgende Aspekte bitte beachten: Der Inhaber der Bankverbindung kann von der Person, die das Darlehen vergibt, abweichen. Wichtig ist, dass Sie als Darlehensgeber wirtschaftlicher Berechtigter der angegeben Bankverbindung sind.

Die Angabe einer Bankverbindung in Ihrem Benutzerkonto ist für alle Ihre Crowdinvestings gültig und aus zwei Gründen wichtig:

a) Einerseits benötigen wir Ihre Bankverbindung um Ihnen zeitnah die Zinszahlungen und Tilgungsraten aus Ihrem Crowdinvesting zurück zu überweisen sobald diese fällig werden.

b) Andererseits ist es wichtig, dass Sie den Anlagebetrag für Ihr Crowdinvesting auch ausschließlich von Ihrer angegeben Bankverbindung auf das angegebene Treuhandkonto überweisen. Hierdurch stellen wir sicher, dass Ihre Bankdaten korrekt erfasst wurden.

Anlagebeträge, die von einem anderen Konto aus überwiesen werden, können wir unter Umständen leider aus Sicherheitsgründen nicht annehmen und überweisen diese dann zurück. Aktuell benötigen Sie für die Vergabe eines Nachrangdarlehens mit qualifiziertem Rangrücktritt, welches auf genocrowd.de Anwendung findet, eine Bankverbindung bei einem deutschen Kreditinstitut. Wenn sich Ihre Bankverbindung ändert, bitten wir Sie darum, Kontakt zu unserem Supportteam an kontakt@genocrowd.de aufzunehmen, damit diese aktualisiert werden kann.

Was muss ich im Hinblick auf Staatsbürgerschaft und Wohnort beachten?

Die Staatsbürgerschaft ist für das Investment nicht relevant. Um eine Investition auf genocrowd.de tätigen zu können, müssen Sie ein deutsches Konto ausweisen und Ihren festen Wohnsitz in Deutschland haben, da aktuell nur Anleger mit Wohnhaft in Deutschland bei GenoCrowd investieren dürfen.

Ab 1.12.2021 tritt die harmonisierte European Crowdfunding Service Provider Verordnung (ECSP) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist es möglich, auch mit Wohnsitz in Europa in deutsche Crowdinvestings zu investieren.