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Welche Risiken habe ich beim Crowdfunding?

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Das größtmögliche Risiko liegt im Scheitern des Projektes und damit dem Totalverlust des investierten Kapitals.

Die Risiken beim Crowdinvesting oder Crowdfunding im Detail

Während es durchaus viele Vorteile gibt, die ein Investment in ein Crowdinvesting-Projekt sinnvoll erscheinen lassen, müssen stets auch die Nachteile beachtet werden. Neben einem möglichen Totalverlust gibt es weitere Risiken, die man im Auge haben sollte.

Auf einen Blick:

  • Kapital kann komplett verloren gehen (sog. Totalverlust). In diesem Fall sind i.d.R. keine (Teil-) Rückzahlungen zu erwarten.
  • Als Kapitalgeber ist man ein kleiner Teil des großen Ganzen. Dieser Vorteil birgt zugleich den Nachteil, dass wenig bis kein Mitspracherecht zu erwarten ist.
  • Fehlendes Branchenwissen erhöht das Risiko für Fehlentscheidungen und damit für Fehlinvestitionen.
  • Wenige gesetzliche Regelungen erschweren die Handhabe im Streitfall.

Schon gewusst?

Beim klassischen Crowdfunding ist der Kapitalgeber i.d.R. nicht an den Gewinnen des Unternehmens beteiligt. Es geht hierbei um die Unterstützung einer Idee, die man gut findet. Die investierte Summe ist im Vergleich zu anderen Crowdfunding-Arten meist niedriger.

Beim Crowdinvesting hingegen werden oft größere Summen investiert, wodurch eine mögliche Insolvenz eines Projektträgers weitreichendere Folgen aufweist.

Das Kleinanlegerschutzgesetz (KASG) sorgt für mehr Sicherheit

Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz, kurz KASG, werden seit 2015 private Kapitalgeber bei der Vermögensanlage auf dem sog. „Grauen Kapitalmarkt“ (= wenig regulierter Finanzmarkt) besser geschützt.

Mit Inkrafttreten dieser neuen gesetzlichen Grundlage war es Privatanlegern erlaubt, eine Summe von maximal 10.000 Euro zu investieren, sofern diese Summe nicht den Betrag von zwei Nettomonatsgehältern überstieg.

Mit der Novellierung 2019 ist es nun erlaubt, eine maximale Investitionssumme von 25.000 Euro pro Emittent zu investieren, sofern dieser Betrag nicht die Summe von zwei Nettomonatsgehältern übersteigt.

Schon gewusst?

Das Kleinanlegerschutzgesetz (KASG) trat im Juli 2015 in Kraft und wurde 2019 novelliert. Das Gesetz wurde erlassen, nachdem die Insolvenz des Energiekonzerns PROKON [1] im Jahr 2014 rund 75.000 private Anleger traf. Die KleinanlegerInnen [2] erlitten einen Kapitalverlust von 42%.

Nicht die Vorteile außer Acht lassen!

Wo es Risiken zu beachten gibt, dort gibt es auch immer Vorteile, die eine Investition so attraktiv machen. So bietet Crowdinvesting für Kapitalgeber Chancen, die diese Finanzierungsform sehr attraktiv machen.

Auf einen Blick:

  • Schon ab einem geringen Einstiegsbetrag möglich (meist ab 100,00 Euro)
  • Grundsätzlich kann jeder, der über eigenes Kapital verfügt, teilnehmen
  • Hohe Rendite, die meist zwischen 4% und 8% liegt
  • Projektinitiator unterliegt aufgrund der Transparenz- und Informationspflicht einer steten Kommunikation mit dem Funder
  • Kurze Laufzeit, i.d.R. zwischen 12 Monaten und 24 Monaten

Unser Fazit

Nicht blauäugig und unwissend investieren. Wer sich in der Branche des avisierten Projektes auskennt und/oder die vorliegenden Investitionsparameter eingehend geprüft hat und ggfs. einen Expertenrat hinzugezogen hat, hat gute Kenntnisse, um eine sinnvolle Investitionsentscheidung zu treffen.

 


[1] Wikipedia – Prokon (Unternehmen) – Artikel [18.02.2021]
[2] Crowddesk – KASG – Kleinanlegerschutzgesetz – Artikel [18.02.2021]