Das Crowdinvesting ist durch gesetzliche Vorgaben geregelt.
Crowdinvesting ist in Deutschland wie viele andere Investmentmöglichkeiten auch durch gesetzliche Vorgaben geregelt. Was es im Einzelnen zu beachten gilt und welches Gesetz für Privatanleger von besonderer Bedeutung ist, wird nachfolgend ausführlicher erläutert.
Was ist das Kleinanlegerschutzgesetz und wie schützt es mich?
Beim VermAnlG handelt es sich um das sogenannte Kleinanlegerschutzgesetz, das 2015 in Kraft trat und 2019 novelliert wurde. Es regelt u.a. den Themenbereich Crowdfunding und sieht in § 2a Absatz 3 Nummer 3 VermAnlG vor, dass private Anleger pro Emittent:
- 1.000 Euro ohne Nachweis
- bis 10.000 Euro, sofern eine Selbstauskunft über frei verfügbares Vermögen in Form von Bankguthaben oder Finanzinstrumenten in Höhe von 100.000 Euro vorliegt oder
- maximal 25.000 Euro, sofern damit der zweifache Betrag des monatlichen, durchschnittlichen Nettoeinkommens nicht überschritten wird
investieren dürfen.
Schon gewusst?
Im Falle von Verlusten kann das Kleinanlegerschutzgesetz durch seine Regelungen zwar nicht komplett vor einem Totalverlust schützen, der monetäre Schaden an der Gesamtheit der privaten Vermögenswerte ist allerdings durch die Deckelung der Investitionsbeträge begrenzt.
Betreiber von Crowdfunding-Plattformen sind verpflichtet, die durch das Kleinanlegerschutzgesetz vorgegebenen Investitionssummen sich im Zeichnungsprozess vom Investor bestätigen zu lassen. Konkret bedeutet dies: Der Investor ist verpflichtet, im Rahmen einer Selbstauskunft über seine Vermögenswerte im Zeichnungsprozess korrekt zu informieren und im Sinne des VermAnlG die korrekte Auskunft zu erteilen.
Steuerpflichtigkeit und die Möglichkeiten bei der Einkommenssteuererklärung
Steuern müssen im Rahmen der Steuerklärung beim Finanzamt angegeben werden. Crowdinvesting-Plattformen führen i.d.R. keine Steuern automatisch in das Finanzamt ab. Häufig werden auf diesen Plattformen im persönlichen Bereich auf eine jährlich erstellte Aufstellung über die getätigten Investments zum Download bereitgestellt. Diese Aufstellung muss dann beim Finanzamt vorgelegt werden.
Für Zinsen, die aus einer Geldanlage entstehen, muss die sogenannte Kapitalertragssteuer gezahlt werden. Ggfs. fällt eine zusätzliche Kirchensteuer an. Beide Steuerzahlungen an das Finanzamt führen damit zu einer Reduktion der Zinsen. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung müssen die Zinsen als Kapitalerträge angeben werden.
Steuerpflichtige haben in Deutschland die Möglichkeit, einen Freistellungsauftrag bzw. eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt einzureichen. Um diesen Prozess anzustoßen muss der Investor dem Betreiber der Plattform das Originaldokument per Post zukommen lassen, damit davon eine Kopie für die Plattform-Unterlagen erstellt werden kann. Anschließend wird die Bescheinigung ausgestellt und das Original per Post zurückgeschickt.
Eine NV-Bescheinigung ist maximal für 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit und ohne eine weitere NV-Bescheinigung, müssen wieder Steuern beglichen werden.
Insolvenzen – Wie sind Anleger davor geschützt und was passiert im Ernstfall
Insolvenzen sind ein unschönes Thema und genau genommen möchte sich niemand so wirklich damit befassen. Doch auf für diesen Fall gibt es Regeln und Gesetze, die den Schaden begrenzen sollen.
Eine Crowdinvesting-Plattform fungiert nur als Vermittler zwischen Investoren und Emittenten. Daher besteht der Darlehensvertrag zwischen Emittent und Investor. Im Falle einer Insolvenz der Plattform bzw. des Unternehmens, das die Plattform betreibt, werden Informationen zur Zins- & Zahlungsabwicklung an den Emittenten übergeben. Das angelegte Kapital ist in diesem Falle nicht von der Insolvenz betroffen.
Doch was passiert, wenn der Emittent Insolvenz anmelden muss? Auch hier gibt es eine genaue Vorgehensweise, die sich je nach Szenario unterscheidet. Grundsätzlich gibt es bei der Insolvenz des Projektentwicklers zwei unterschiedliche Szenarien:
- Insolvenz bevor das Funding an den Projektentwickler ausgezahlt wurde: Sie erhalten Ihr eingesetztes Kapital ohne Rendite zurück.
- Insolvenz nach der Auszahlung des Kapitals an den Projektentwickler: Hier muss ein Insolvenzverwalter das Geschehen regeln. Leider kommen Investoren in der Gläubigerrangliste nicht an erster Stelle, sodass im schlimmsten Falle mit einem Totalverlust zu rechnen ist.
Im Falle einer Insolvenz des Projektentwicklers muss der Plattformbetreiber alle Investoren umgehend informieren.
Eine Insolvenz kann nie ausgeschlossen werden. Jedoch sind Plattformbetreiber bestrebt, bereits bei der Vorauswahl der Emittenten und Projekte auf deren Insolvenzrisiko zu schauen und potenzielle Emittenten auch abzulehnen.
Ein weiterer Schutzmechanismus, der zumindest während einer möglichen Insolvenz des Projektentwicklers während der Finanzierungsphase greift, ist das Treuhandkonto. Dieses Treuhandkonto wird von einem Treuhänder verwaltet. Damit gewährleistet die Plattform, dass das Investoren-Geld auf dem Treuhandkonto sicher ist. Denn beim Treuhänder handelt es sich i.d.R. um ein vertrauenswürdiges Bankinstitut. Finanzielle Schwierigkeiten und der Tod des Treuhänders sind daher nahezu ausgeschlossen.
Sobald eine Emittenten-Insolvenz unausweichlich ist, wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der das Insolvenzverfahren leitet. Aus Investoren werden Gläubiger, die ihre Forderungen gegenüber dem Schuldner geltend machen. Können nicht alle Forderungen aus der Insolvenzmasse bedient werden, entstehen Verluste. Diese Verluste können steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist die Ausstellung einer Verlustbescheinigung durch den Insolvenzverwalter, die allerdings erst nach einem abgeschlossenen Insolvenzverfahren ausgestellt werden kann. Diese Verlustbescheinigung kann dann in der folgenden Steuererklärung angegeben werden.
Unser Fazit
Die Rechte- und Steuerlandschaft in Deutschland ist komplex. Durch die vielen existierenden Vorgaben sind Abläufe vorgegeben und Investoren bestmöglich geschützt.